Jedes Fahrzeug und jeder Anhänger darf erst nach der behördlichen Zulassung (Anmeldung) auf Straßen mit öffentlichen Verkehr verwendet werden. Als Nachweis der erfolgten Anmeldung gibt es einen Zulassungsschein und ein Kennzeichen für das jeweilige Fahrzeug.
Für die behördliche Anmeldung gibt es folgendes zu beachten:
1. Auswahl des Versicherungsschutzes
Es muss zuerst eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der jeweilige Versicherer stellt dann eine Versicherungsbestätigung (kurz „VB“ genannt) als Nachweis über die vorhandene Haftpflichtdeckung aus. Diese Versicherungsbestätigung bekommen Sie entweder direkt von Ihrer Versicherungsgesellschaft oder bei Ihrem Versicherungsmakler.
Wichtig ist, dass schon vor der Anmeldung daher die Auswahl des gewünschten Versicherungsschutzes notwendig ist. Nehmen Sie sich für diese Auswahl etwas Zeit und machen Sie unsere Risikoanalyse und finden Sie so den für sie optimalen Versicherungschutz mittels unseres Profivergleichs.
2. Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle welche für den HAUPTWOHNSITZ bzw. für den SITZ DES UNTERNEHMENS zuständig ist. Die Zulassungsstellen werden in Österreich von Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungagenturen oder Versicherungsmaklern betrieben. Sie müssen die Anmeldung Ihres Fahrzeuges nicht unbedingt bei der Zulassungsstelle durchführen wo auch der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Das Verzeichnis über die Zulassungsstellen finden Sie hier.
3. Wie funktioniert die Zulassung:
Sie gehen entweder persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle oder senden einen Verteter, welcher eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht mitbringen muss.
Die Zulassung erfordert in der Regel einen geringen Zeitaufwand von max. 15 Minuten (ohne Wartezeit). Es müssen keine Formulare ausgefüllt werden. Werden der Zulassungsstelle alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt, dann wird online die Zulassung vorgenommen, und Sie bekommen dann den Zulassungsschein und das Fahrzeug-Genemigungsdokument (Typenschein) ergänzt um den Teil II des Zulassungsscheins, sowie die Kennzeichentafel und die weiße Begutachtungsplakette übergeben. Das wars auch schon!
4. Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
- Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes (bei Privaten):
Original-Meldezettel oder
Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.) - Versicherungsbestätigung
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsmaklerin/einen Versicherungsmakler)
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument für das Fahrzeug:
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Bei neuerlicher Zulassung:
- Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Personen unter 18 Jahren zusätzlich:
- Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original
- Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
- von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- bei Vollendung des 15. Lebensjahres: Zulassung Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge,
- bei Vollendung des 16. Lebensjahres: Zulassung Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge,
- bei Vollendung des 17. Lebensjahres: Zulassung Fahrzeuge der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3.5t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3.5t)
- behinderte Minderjährige generell
- von der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nicht betroffen sind:
- Bei Neuanmeldung zusätzlich:
- Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht
- Bei Gebrauchtwagenanmeldung zusätzlich:
- Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
- Eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil , gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- Bei Leasing zusätzlich:
- Leasingbestätigung
- Bei Firmenwagen zusätzlich:
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- Bei Eigenimport zusätzlich:
4. Kosten der Zulassung
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Behördenanteil: € 119,80
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Bearbeitungsleistung: € 45,-
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Abfrage Zentrales Melderegister: € 1,-
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Begutachtungsplakette: € 1,45
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Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: € 19,80
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Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
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Pkw und Lkw: € 18,-
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Motorrad: € 9,80
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Motorfahrrad: € 5,50
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Anhänger: € 9,-
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Zugmaschine: € 9,-
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Eine PKW-Zulassung inkl. Kennzeichen und Scheckkartenzulassungsschein kostet daher aktuell
€ 205,05.