Was benötige ich für die KFZ-Anmeldung?

Folgende Unterlagen sind zur Zulassungsstelle mitzubringen

Anmeldung eines Neufahrzeuges:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Versicherungsbestätigung
  • Eigentumsnachweis Fahrzeug
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name der Käuferin/des Käufers daraus hervorgeht oder
    • Eintrag der Eigentümerin/des Eigentümers im Typenschein
    • Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument Fahrzeug
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges zusätzlich:

  • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
  • Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil , gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der/des zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung

Wenn die Anmeldung nicht durch den Zulassungsbesitzer selbst durchgeführt wird zusätzlich:

  • Vollmacht für den Anmelder (namentlich genannte Person – Versicherungsmakler, Familienmitglied, Firmenangehöriger usw.)

Wenn es sich um eine Anmeldung auf eine Firma oder Verein handelt zusätzlich:

  • Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
  • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
  • Inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen

Bei Eigenimport zusätzlich:

  • Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
  • Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
  • Eventuell Verzollungsbestätigung

Bei Zulassung auf Personen unter 18 Jahren zusätzlich:

  • Vollmacht der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
  • Bestätigung der Meldung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten im Original (Meldezettel)
  • Amtlicher Lichtbildausweis der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten in Kopie
  • Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung falls erforderlich
    • die pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung ist nicht erforderlich bei folgenden Sachverhalten:
      • bei Vollendung des 15. Lebensjahres bei Zulassung von Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge
      • bei Vollendung des 16. Lebensjahres bei Zulassung von Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Transportkarren, Einachszugmaschinen, Sonderkraftfahrzeuge
      • bei Vollendung des 17. Lebensjahres bei Zulassung von Fahrzeugen der Klassen M1, N1 (d.h. PKW bis 3.5t, Kombinationskraftwagen und Klein-LKW bis 3.5t)