Immer wieder kommt es bei Kaskoschäden vor, dass Obliegenheitsverletzungen zu Ablehnungen vom Versicherer führen.
Unverzügliche Anzeigepflicht bei der Behörde:
- Diebstahlschäden (behördlich und die Anzeigebestätigung an die Versicherung geschickt)/li>
- Vandalismusschäden/li>
- Parkschäden/li>
- Schäden mit Tieren
Selbstverschuldete Unfälle sind paradoxerweise nicht anzuzeigen.
Ein Parkschaden ist kein Schaden beim Selbsteinparken, sondern eine Beschädigung des geparkten KFZ durch ein fremdes, unbekanntes Kraftfahrzeug.
Bei einer Teilkasko mit Einschluss Parkschaden erfolgt kein Leistung wenn es kein anderes Kraftfahrzeug war – hier erfolgt eine Deckung nur aus der Vollkasko.
Wenn eine Teilkasko versichert wurde, ist die Einhaltung der Obliegenheit besonders wichtig! Auch bei kleinen Kratzern, Dellen, Abschürfungen.
Bitte denken Sie daran! Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen umgehend weiter.